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Erscheinung:26.04.2024 | Thema Berichtspflichten PSD2 / ZAG: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zur Meldung von Risiken im Zahlungsverkehr

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. April 2024 ein Rundschreiben für Zahlungsdienstleister veröffentlicht. Es legt fest, wie sie operationelle und sicherheitsrelevante Risiken gemäß § 53 Absatz 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) übermitteln müssen.

Zahlungsdienstleister sind nach der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD 2) bzw. dem ZAG dazu verpflichtet, die operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken ihrer Zahlungsdienste an die Aufsicht zu übermitteln. Dabei müssen sie auch bewerten, ob ihre Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen angemessen sind.

Das Rundschreiben verweist auf ein als Anlage beigefügtes Formular, das in Zukunft für Meldungen an die BaFin nach § 53 Absatz 2 ZAG genutzt werden soll.

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