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Erscheinung:06.03.2024 | Thema Wertpapiere Mitteilung an die Aufsichtsbehörde über die Veröffentlichung eines Kryptowertpapiers

Eintragungsmitteilung an die Aufsichtsbehörde über die Veröffentlichung eines Kryptowertpapiers gem. § 20 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Nr. 1-3 eWpG oder
Änderungsmitteilung an die Aufsichtsbehörde über die Veröffentlichung eines Kryptowertpapiers gem. § 20 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Nr. 4 eWpG