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Thema Compliance Market Contact Group

Willkommen bei der Market Contact Group!
Sie möchten als Marktteilnehmer, Experte oder Journalist Informationen an die BaFin weitergeben, dann sind Sie hier genau richtig.

Externe Informationen sind eine wichtige Erkenntnisquelle für die Finanzmarktaufsicht. Marktteilnehmer, besonders auch Journalisten, Insider, Analysten und Shortseller oder andere Experten mit spezieller Fachkenntnis genauso wie Journalisten, Insider, Analysten oder Shortseller, können mit ihren Informationen einen wertvollen Beitrag dazu leisten, Risiken zu identifizieren und auf mögliche Missstände im Finanzsektor hinzuweisen.

Eigens hierfür hat die BaFin mit der Market Contact Group (MCG) einen speziellen Zugang für Marktteilnehmer eröffnet. Die BaFin lädt Sie ein, über die MCG mit ihr in einen konstruktiven und fruchtbaren Austausch einzutreten.

Die MCG ist mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen besetzt, die Ihre Informationen entgegennehmen und mit bereits vorhandenen Erkenntnissen zusammenführen. In Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der Fachbereiche werden Ihre Informationen risikogerecht ausgewertet. Bei Bedarf wird ein Austausch mit Fachaufseherinnen oder Fachaufsehern eingerichtet.

Mit der Einrichtung der MCG wird gewährleistet, dass Ihre wertvollen Informationen an die richtige Stelle gelangen und bestmöglich für die Aufsichtstätigkeit der BaFin und zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Rechtsberatung erbringen darf und Anleger nicht bei der Verfolgung individueller Ansprüche unterstützt. Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an poststelle@bafin.de.

Kontakt:Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht

Market Contact Group
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 (228) 4108-2929
E-Mail: marketcontactgroup@bafin.de

Die Market Contact Group der BaFin erreichen Sie telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Wenn Sie den erhöhten Schutz eines Whistleblowers für sich beanspruchen möchten, wenden Sie sich gerne an die Kollegen der Hinweisgeberstelle.

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