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Stand:geändert am 01.02.2024 | Thema Investmentfonds Investmentfonds & Vertrieb

Die BaFin beaufsichtigt Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und die von den KVGen angebotenen Investmentfonds nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, kurz KAGB.

Zu Investmentfonds im Sinne des KAGB gehören sowohl offene als auch geschlossene Investmentfonds. Offene Investmentfonds investieren üblicherweise in Finanzinstrumente; eine Ausnahme bilden hier die offenen Immobilienfonds. Demgegenüber sind geschlossene Investmentfonds in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie das Fondsvermögen in Sachwerte investieren.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen die Kapitalverwaltungsgesellschaften je nach Ausgestaltung unter anderem mindestens 300.000 Euro beziehungsweise 125.000 Euro Anfangskapital nachweisen. Außerdem müssen sie über eine angemessene Organisation und eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung verfügen (Solvenzaufsicht). Das Marktverhalten der KVGen wird ebenfalls nach dem KAGB überwacht (Marktaufsicht).
Bei Investmentfonds, die in Deutschland aufgelegt werden, nimmt die BaFin auch die Produktaufsicht wahr. So genehmigt sie beispielsweise die Anlagebedingungen von Publikumsfonds. Außerdem haben KVGen eine Reihe von Anlagevorschriften zu beachten.

Darüber hinaus prüft die BaFin auf der Grundlage des KAGB die Vertriebsanzeigen inländischer und ausländischer Investmentfonds, die in Deutschland auf den Markt gebracht werden sollen. Sie kann den Vertrieb auch untersagen, wenn ein geplanter Investmentfonds die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt.

Hinweis

Alle von der BaFin beaufsichtigten KVGen finden Sie in der Unternehmensdatenbank, alle beaufsichtigen Investmentfonds in der Investmentfondsdatenbank der BaFin.

Die BaFin veröffentlicht keine Verkaufsprospekte von Investmentfonds. Aktuelle Prospekte sind in der Regel auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu finden.

Vertrieb in Deutschland

Wer in Deutschland Aktien oder Anteile an Investmentvermögen vertreiben möchte, muss zuvor ein Vertriebsanzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen. Art und Umfang der hierfür beizubringenden Unterlagen hängen davon ab, wo die (Kapital)Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat und wo das Investmentvermögen belegen ist beziehungsweise wo sich dessen Sitz befindet.

Näheres hierzu finden Sie unter Vertrieb.

Zusatzinformationen

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Mehr zum Thema

Hinweise zur Zulassung von inländischen Investmentfonds

Hinweise zum Vertrieb von OGAW und AIF innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Hinweise zum Vertrieb von OGAW und AIF außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

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